Die Zukunft gehört den sozialen Gemeinschaften, die lernen, wie Bienen zu entscheiden!
Den Kopf voller Ideen, den Honigmagen gefüllt mit Lust auf naturnahe Imkerei, so schwirrten im Frühjahr 2015 junggebliebene Imker mit dem Drang, ihre vielfältigen Vorstellungen einer artgerechten Imkerei im Siebengebirge umzusetzen. Sich gegenseitig mit Erfahrungen und Wissenswertem austauschend, stieg in ihnen die Stimmung, auszuschwärmen in eine offene und artenreiche Welt der Bienen und Blüten. So war es nur eine Frage der Zeit, bis sie sich dann am 15.08.2015 in einer lustigen Traube sammelten und entschieden, in einem eigenen Imkerverein ein neues Zuhause zu bauen: Der Imkerverein DER SCHWARM Königswinter e.V. war gegründet.
Die zehn Gründungsmitglieder des SCHWARM‘s erarbeiteten sich eine Satzung, sorgten für ein trockenes Dach als Mitglied im Landesverband Rheinland, meldeten sich im Amtsregister Siegburg als gemeinnützig und bauten gemeinsam Waben aus neuen Erfahrungen und Projekten.
Über die erzeugten Schwingungen unter anderem im „comb-wide-web“ kommunizierten sie über ihren Flugradius hinaus mit anderen Völkern und organisierten den Ersten Siebengebirgs-Imkertag. Als Sammelplatz für dieses „Imker-High-Light der Region“ wurde das Kloster Heisterbach gefunden. Ohne nach fremden, verflogenen Immen zu sterzeln, wuchs der Schwarm in einer Bienendemokratie langsam zu einer größeren Gemeinschaft, in der jedes Mitglied seine Stärken und Fähigkeiten einbringen kann, um zur Umsetzung einer artgerechten, die Einheit der Natur wertschätzenden Imkerei, seinen Teil beizutragen.
Ab April/Mai schwärmen die Bienen wieder ... wenn der Imker sie lässt:
Viele Imker haben seit Jahren keinen Bienenschwarm mehr gesehen, weil sie mit verschiedenen Eingriffen das Ausschwärmen verhindern: („Abdrücken von Weiselzellen“, „der Königin die Flügel schneiden“ und einige „Schwarmverhinderungsmaßnahmen“ mehr). Die Verhinderung des natürlichen Schwarmtriebes ist ein widernatürlicher Eingriff, der zu Folgeschäden führt. Der Bienenschwarm ist ein faszinierendes Phänomen, hält das Bienenvolk gesund und reduziert die Varroabelastung
sowohl im Muttervolk:
Wenn der Schwarm ausgeflogen ist, muss im Muttervolk zuerst eine junge Königin schlüpfen und auf den Begattungsflug gehen. Bis diese Königin die ersten Brutwaben bestiftet hat, gibt es keine verdeckelte Brut, in welche die Varroamilben ihre Eier legen können. Dies reduziert die Varroa markant.
als auch im Schwarmvolk:
Weil sich alle schwärmenden Bienen auf 35 Grad Celsius aufwärmen, bevor sie losfliegen. Dadurch lassen sich wahrscheinlich die wärmesensiblen Varroamilben von den «aufgeheizten» Bienen fallen. Zudem ist zur Schwarmzeit der Anteil der Milben in den Brutzellen um ein Vielfaches höher, als auf den schwärmenden Bienen.
Neben der Gesundung im Prozess der natürlichen Vermehrung durch Schwarmbildung, läßt sich die Reinvasion von Varroamilben durch eingeflogenen Bienen aus Nachbarbeuten, durch die Aufstellung der Völker deutlich reduzieren. Der natürliche Abstand zweier Bienenvölker beträgt durchschnittlich ca. 850m. Würden die Imker ihre Bienenkästen nur zehn bis zwanzig Meter auseinander stellen, könnte die Varroa schon wirksam reduziert werden. Auch geringere Abstände mit verschiedenen Einflugsrichtungen bewirken schon eine geringere Varroaverteilung an einem Stand.
(Mehr Infos siehe Interview mit Prof. Dr. Thomas D. Seeley unter: https://www.bienenpodcast.info/bp001-seeley-bienen-umweltspaeher/ )
Aus dem Bürgerliches Gesetzbuch, Drittes Buch 3, §§ 958- 964 BGB (Art. 16 G vom 29.6.2015):
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen. Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme. Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm.
Schwarmintelligenz
als sich selbst organisierendes Zusammenspiel ist ein Phänomen, bei dem sich durch Kommunikation und spezifische Handlungen von Individuen Verhaltensmuster, Abläufe und Resultate ergeben, die intelligentere Verhaltensweisen und Entscheidungen von sozialen Gemeinschaften hervorbringen können. Das Kollektiv eines Schwarmes kann mehr Einflussfaktoren und Lösungsmöglichkeiten als das Individuum erkennen und als Korrektiv einbringen und hilft so, die optimalen Strukturen für den Schwarm zu finden.